1817 - ein denkwürdiges Jahr für die altfrye Republik Gersau

I. Kurzer Abriss der ältesten Geschichte

II. Das Verhältnis Gersaus zu Schwyz während der Französischen Revolution

III. Wieder Republik 1814 - 1818

Am Lichtmesstag, den 2. Februar 1814, beschloss die Landsgemeinde Gersau einstimmig:

1.In unsere ehrwürdige Verfassung, so wie sie vor der unglücklichen Revolution bestunde und bey welcher wir über 450 Jahre glücklich waren, einzutretten und
2.uns wiederum den benachbarten löblichen Bundts- und Schirmorten Luzern, Ury, Schwyz und Unterwalden nach alten Verträgen und Bundes-Inhalt als getreue Bundsgenossen anzuschliessen, und in gleicher Zeit laut aufgehobener Mediationsakte unsere Verbindlichkeiten mit dem löblichen Kanton Schwyz mit Ausnahme der noch bestehenden gegenseitigen Rechnungen zu entsagen.

IV. Die Integration der Repbublik Gersau als Bezirk in den Kanton Schwyz

1."Gersau verbleibt in dem vollständigen Genuss seiner Rechte und Freiheiten, auch Selbständigkeit, wie es dieselbe vor der Revolution besessen und ausgeübt hat.
2.Um jedoch die Pflichten eines eidg. Staates in ihrem ganzen Umfang zu erfüllen, macht es sich anheischig, alle gemein-eidg. Verordnungen der Tagsatzung in dem Umkreis seines kleinen Gebietes vollziehen zu lassen, auch sein Contingent an Geld und Mannschaft nach dem unter der Mediation gepflogenen Verhältnis an den hohen Stand Schwyz abzugeben, so bald die hohe Tagsatzung das erforderliche gemein-eidg. Ausschreiben wird erlassen haben.
3.Ebenso wird sich Gersau durch den Herrn Ehrengesandten des hohen Standes Schwyz bei der eidg. Tagsatzung repräsentieren und von diesem hohen Stande aus die Tagsatzungs-Abschiede sowie alle öffentlichen, die Gemein-Eidgenossenschaft betreffenden Aktenstücke sich mitheilten lassen. Dagegen
4.an die Repräsentations- und Kanzley Kosten einen billigen und noch zu bestimmenden Beitrag leisten."

1. Beschluss: In der Folge der von der Eidgenossenschaft einmütig angenommenen Erklärung des Wienercongresses und der im 1. Artikel des Bundesvertrages ausgesprochenen Gewährleistung des Gebietes aller Kantone, solle der Flecken und die Landschaft Gersau mit dem Kanton Schwyz vereinigt sein, auf immer ein Bestandteil desselben verbleiben und somit ehemalige Bundes- und Schutzverbindungen hiebei weiter in keine Betrachtung kommen.

Dieser Beschluss kam mit 13½ Standesstimmen zustande. Der eine oder andere Stand stimmte nicht oder dann für das Referendum; die 3 alten Schirmorte sowie Zug und Freiburg setzten sich für eine interne, gütliche Vermittlung ein.

2. Beschluss: Die Landschaft Gersau, als integrierender Teil des Kantons Schwyz, wird der Regierung dieses hohen Standes freundeidgenössisch dahin empfohlen, dass dieselbe von sich aus die näheren Verhältnisse des Kantons zu dieser Gemeinde, mit möglichster Rücksicht auf das Wohl und die Wünsche dieser letztern, festsetzen möge.

17 Kantone stimmten jetzt diesem Antrag zu; Schwyz, St. Gallen und der Aargau enthielten sich der Stimme; Graubünden und die Waadt brachten diesen Entscheid ad referendum nach Hause.