Gersau zur Zeit der Helvetik

1798 - 1803



von Albert Müller-Schmid Zug

siehe auch:

Gersau von der Republik zum Bezirk

Photos aus der Festschrift: Gersau 650 Jahre im Bunde der Eidgenossenschaft

Gersauer Mundart


Gersau - Unikum in der Schweizer Geschichte

Vor dem Hauptthema "Gersau zur Zeit der Helvetik" soll ein kurzer Rückblick an die eigenartige Entwicklung der Geschichte dieses kleinen Dorfes am Vierwaldstättersee erinnern

Die erste urkundliche Erwähnung von Gersau erscheint im Stifterbuch des Klosters Muri. "Gersouwe per totum" - Gersau in seinem ganzen Gebietsumfang - ist als Besitz des neugestifteten Klosters Muri (1027) bei der Einweihung der Klosterkirche im Jahre 1064 eingetragen. Die Grundherrschaft und Vogtei über Gersau fiel bald an das Haus Habsburg, und damit begann das wechselvolle Los der Verpfändung. Die entscheidende Tat der freien Grundbesitzer von Gersau bestand im Loskauf von der Vogtei am 3. Juni 1390. Damit hörte die fremde Grundherrschaft auf, und die Rechte der Vogtei, Steuern und Gerichtsbarkeit fielen an die Hofleute von Gersau.

Das Verhältnis Gersaus zu den habsburgischen Lehensträgern dürfte nicht schlecht gewesen sein, aber die politischen Ereignisse in der Urschweiz brachten Gersau stärker an die Seite der Gründer der Eidgenossenschaft. Am 31. August 1359 wurden die "ehrbaren Leute, die guten Nachbarn und Kilchgenossen von Gersau und Weggis" ins Bündnis der Eidgenossen aufgenommen. Ueber 400 Jahre lang erfüllten die Gersauer treu ihre Bundespflichten, gaben sich eigene Gesetze und übten die hohe Gerichtsbarkeit selbst aus; als freie Gemeinde gab sie sich ein eigenes Hof- und Eherecht.

Die Stellung Gersaus zu den Waldstätten war rechts- und verfassungsgeschichtlich die eines Zugewandten Ortes. Die Zugewandten Orte (z.B. Abtei Engelberg seit 1420, Mülhausen seit 1515 usw.) waren aus politischen und wirtschaftlich-praktischen Verhältnissen herausgewachsen. Ein gemeinsames Merkmal dieser Zugewandten bestand darin, dass sie nicht als Vollmitglieder zum eidgenössischen Bundeskörper gehörten. Sie traten ja meist nur mit einzelnen Ständen in ein Vertragsverhältnis, so z.B. Gersau mit den IV Waldstätten, die damit eine Schutz- und Schirmherrschaft übernahmen. Weitere "Minderrechte" der Zugewandten lagen darin, dass sie nur beratend oder überhaupt keinen Zutritt zu den Tagsatzungen hatten und auch keinen Anteil an den Gemeinen Herrschaften noch an den Pensionen besassen. Wenn wir Gersau als Zugewandten Ort noch in seiner geographischen Abgeschlossenheit betrachten - Kuno Müller schreibt zu recht: "Gersau sitzt in der Loge vor dem Alpenpanorama" -, dann erst können und müssen wir auch das zutiefst verwurzelte Eigenleben und Eigenbewusstsein der Bürger der altfryen Republik Gersau zu verstehen versuchen.

Die kleine, unabhängige eidgenössische Gemeinde Gersau stand zum Deutschen Reich und seinem Kaiser in einem ganz besonderen Verhältnis. Als "Kleinod" im Grenzgebiet zwischen Schwyz und Luzern musste es natürlich immer etwas um seine Unabhängigkeit und Souveränität bangen. Deshalb suchte es den Schutz des Reiches. Im Konzilsjahr 1433 hielt sich Kaiser Sigismund in Basel auf, und diese Gelegenheit nützten die Gersauer: Sie baten den Kaiser um Bestätigung der erlangten Freiheiten. In der Kaiserurkunde vom 31. Oktober 1433 wurden Ihnen "Freiheiten, Rechte, gute Gewohnheiten, Privilegien und Handfesten" bestätigt. Als reichsunmittelbare Gemeinde hatte Gersau den gleichen Status zum Reich wie die beiden gewichtigeren Talschaften von Uri und Schwyz. Die reiche, wechselvolle Geschichte als Freistaat und Republik dauerte bis zum Untergang der Alten Eidgenossenschaft im Jahre 1798.

Als Zugewandter Ort war Gersau nicht gleichberechtigter Partner der eidgenössischen Orte; es erhielt aber einen besonderen Schutz von seinen vier "Schirmorten" Uri, Schwyz, Unterwalden und Luzern. Dafür musste es auf deren Gesuch hin an Kriegszügen teilnehmen. Mit der Landesfahne von Gersau eilte eine Mannschaft den Eidgenossen in der Schlacht bei Sempach zu Hilfe und erbeutete gleich das Banner des Grafen Rudolf von Hohenzollern. Der Eintrag dieser Bannerbeute kann im Chor (rechts) der Schlachtkapelle zu Sempach heute noch nachgelesen werden. Im alten Zürichkrieg, im Burgunder- und Schwabenkrieg und insbesondere in den Kappeler Kriegen (1529/1531) hatten jeweils 20 bis 30 Gersauer unter ihrem Landesfähnrich mitgekämpft. Im Bauernkrieg (1653) und im 2. Villmerger Krieg von 1712 nahmen bis gegen 100 Gersauer auf der Seite der Waldstätter teil.

Gersau erfüllte also seine Bündnispflichten treu, zuverlässig und ohne grosses Aufsehen. Mag sein, dass die eigenwilligen Gersauer mit ihrem rot-blauen Fähnlein das eine Mal zu spät kamen, das andere Mal als ein gar sonderbares Kuriosum bestaunt wurden und zu lustigen Scherzen und Sticheleien Anlass gaben. Liegt nicht in der speziellen, einmaligen Eigenart dieses Freistaates und seiner freiheitsbewussten Bewohner der Urgrund für jene sattsam bekannten Witzeleien ("gersauern") und "Gersauer-Stückli", die auch in andern, ähnlich abgelegenen und sonderbaren Dörfern (Schilda, Furna, Merligen) nacherzählt werden.

In Gersau fanden übrigens recht häufig Konferenzen und Tagsatzungen der katholischen Orte statt. Der kleine Flecken am See war abgelegen und - abgesehen von schmalen Fusswegen nach Brunnen und Vitznau und über den Gätterlipass und die Scheidegg - nur mit Schiffen erreichbar. Zudem grenzte es in seiner Kleinheit an alle vier Schirmorte Uri, Schwyz, Unterwalden und Luzern!

Gersau vor der Helvetik

Genau 50 Jahre vor dem Ausbruch der Revolution in Frankreich wurde Gersau von einer ebenso verheerenden Ueberschwemmung heimgesucht wie im Jahre 1984. Die Kirche befand sich damals noch unterhalb des alten Friedhofs, direkt am See. Nur unter grössten Anstrengungen konnte das Ufer mit einer Schutzmauer so gesichert werden, dass die Kirche nicht vollends in den See versank. Dagegen stürzte der im Jahre 1626 erbaute Turm samt Schützenhaus (von dort schoss man zu jener Zeit zum "Scheibenegg") in den See; die den Häusern vorgelagerten Gärten brachen von der Gruobenmatte (heute der Bereich vom Seegarten bis zum Dorfbach) bis zur Bachstatt-Wiese (ehemals Villa Flora, heute Rathaus mit Parkanlage) ein, und die Wiesen und Matten sollen "3 bis 4 Fuss tief unter Steinen und Sand" verschüttet worden sein. Ironie des Schicksals: der französische Gesandte in Solothurn liess der so verwüsteten Republik Gersau eine "Beisteuer von 500 Schweizerfranken" zukommen. Schon 6 Jahre später erbauten die Gersauer in Fronarbeit ein neues Schützenhaus und für die damalige Zeit auch ein repräsentatives Rathaus, das im Jahre 1982 fachgerecht restauriert wurde. Dieses stattliche Rathaus von 1745, das in der Dachuntersicht mit den Gersauer Gechlechterwappen geschmückt ist, kann nach dem Brand des Gerbihauses im Jahre 1994 als eine der letzten Bauten aus der Zeit der Republik betrachtet werden.

Im Jahre 1770 erlebte Gersau selbst eine kleine innere "Anken-Revolution", als nämlich der Rat beschlossen hatte, die Butter künftig allein auf dem Markt in Luzern verkaufen zu lassen. Die Bauern wehrten sich gegen diese Einschränkung, zumal der Handelsweg über den Gätterlipass nach Schwyz kürzer und einfacher war. Die Unruhestifter wurden gebüsst; der Anführer verlor zusätzlich noch sein Stimm- und Wahlrecht für 2 Jahre. Der "Anken-Handel" konnte an der Landsgemeinde von 1771 gütlich beigelegt werden: der freie Verkauf von Anken soll nach altem Recht und Brauch auf den Märkten aller "benachbarten Bundesorte" gestattet sein.

Ein kulturgeschichtliches Ereignis traf am 19. Juni 1775 in Gersau ein, ohne dass vermutlich die republikanische Bevölkerung gross Kenntnis davon genommen haben dürfte: Johann Wolfgang von Goethe wurde mit seinem Begleiter, Graf Friedrich Leopold von Stolberg, an die Gestade der Republik gerudert. Leider schrieb der Dichterfürst nichts über die Republik in sein Tagebuch; dort steht nur: "Auf dem See von Izenach (= Vitznau) nach Gersau; zu Mittag im Wirtshaus am See". Immerhin hat Goethe in einer hübschen Bleistiftzeichnung den Anlegeplatz samt Boot und Blockhütte bei der Kirche und beim Gasthaus festgehalten.

Noch vor Beginn der französischen Revolution entstand in Gersau die erste Industrie, die sog. Florettseiden- oder Schappeindustrie. Die Frühphase (1730 - 1760) bestand darin, dass Ferger das Rohmaterial bearbeiteten; die Gersauer Ferger waren weitherum geschätzte, flinke Seidenbearbeiter. Allmählich verlagerte sich aber die Heimarbeit der Ferger in eigends dazu errichtete Fabriken, in denen das Kämmen und Spinnen von Seide auf einfache Art industriell verrichtet wurden. In "Geschichte der Republik Gersau" (Einsiedeln 1863) schreibt der Verfasser Damian Camenzind dazu (S. 52): "Mehrere bedeutende Handelsfirmen wurden gegründet; ein reges, industrielles Leben entwickelte sich bis in die entlegensten Berghütten der kleinen Landschaft: guter Verdienst, ziemlich allgemeiner Wohlstand und Reichthum bei Einzelnen waren die Folgen davon. Das unansehnliche Dörfchen (!) mit seinen altersgrauen, schindelbedeckten Holzhäusern verwandelte sich in einen freundlichen Flecken mit stattlichen Häusern und niedlichen Gärten; die arme Republik (!) erhob sich zu Ehren und Ansehen, geschätzt von ihren Bundesgenossen, beneidet von weniger Glücklichen."

Noch ein weiteres Ereignis vor Ausbruch der Revolution soll hier erwähnt werden. Am 4. Dezember 1780 wurde der Gersauer Benediktinerpater Beat Küttel (1732 - 1808), Sohn von alt Landammann und Landeshauptmann Johann Georg Küttel (1697 - 1792), zum Abt des Klosters Einsiedeln gewählt. Abt Beat Küttel setzte sich ganz wesentlich für den Neubau einer Marzellus-Kirche ein. Kurz nach den Revolutionswirren und noch von der Not durch fremde Einquartierungen, Plünderungen und Requisitionen gekennzeichnet, beschlossen die Gersauer am 9. Dezember 1804 den Bau einer neuen Kirche. Die Einsegnung fand am 14. September, der erste feierliche Gottesdienst am 25. Oktober 1812 statt. Die neue, stattliche Pfarrkirche steht gleichsam im Uebergang von der Epoche der ehemaligen Republik zur neueren Zeit als Bezirk und damit Teil des Kantons Schwyz.

Ein interessantes, im damaligen Alltagsleben eher seltenes Vorkommnis ereignete sich Mitte November 1793: Jakob Nigg, ein Wirt zu Gersau, brachte gefälschte französische "Neunthaler und Zürcher Oertli" in Umlauf, wurde erwischt und sofort im Rathaus ins "Chefi" gesteckt. Jakob Nigg konnte aber nachts entweichen und ausser Landes fliehen. Landammann und Rat von Gersau orientierten die umliegenden Orte mit einer Personenbeschreibung, dass Jakob Nigg "mit Anheftung seines Namens an den Pranger, aus unsrem Land und der hochlöbl. Vier Waldstätten lebenslänglich" vertrieben sein soll.

Bis zum Ausbruch der Französischen Revolution in der Schweiz wurde das politische Leben in der kleinen Republik Gersau von einem Landammann, einem Statthalter und 7 Ratsherren geleitet; der Landammann war zugleich auch Landeshauptmann und damit oberster Kriegsherr. Zu diesem 9er-Rat kamen noch wichtige "Staatsfunktionäre" hinzu: Landessäckelmeister, Landesfähnrich, Landschreiber und Landweibel. Ueber dem Rat stand die oberste Instanz, die Landsgemeinde.

Gersau zu Beginn der Helvetik

Schon vor der Französischen Revolution litt die Gersauer Bevölkerung unter dem Mangel an Nahrungsmitteln und unter Krankheiten. An der Landsgemeinde von 1771 beschlossen die Gersauer, Geld aus ihrem Staatsschatz zu nehmen, "um daraus welschen Weitzen in dem Welschland für unseres Land anzukaufen". Wöchentlich brauchte man damals in Gersau immerhin 16 Säcke Weizen.

Im Revolutionsjahr 1798 dürfte Gersau ca. 1300 Einwohner gezählt haben. Insgesamt sollen 154 Wohnhäuser vorhanden gewesen sein; dazu kamen noch ein Schützenhaus, 4 Mühlen, 2 Sägen, 2 Stampfen, 4 Seiden-Fäulen, 1 Seiden-Trockne, 1 Ziegelhütte, 1 Schiffhütte, 1 Nagelschmiede, 1 Wasch- und Holzhaus und 2 Kohlhütten.

Die Republik Gersau bekam die Französische Revolution erstmals mit dem Schreiben zu spüren, in dem es "von dem mitverbündeten Schirmort Schwitz um Hülfe gemahnt" wurde. In 3 ausserordentlichen Landsgemeinden wurde dieses Hilfegesuch beraten und dann beschlossen, dass die junge, waffenfähige Mannschaft "fleissiges Exerzieren" üben soll und dass die Gewehre instandgestellt werden sollen und genügend Munition angeschafft werden muss. Die waffenfähige Mannschaft wurde in 4 sog. Pikette eingeteilt. Die Gersauer beschlossen grundsätzlich an der Landsgemeinde, den mächtigen Feind bekämpfen zu wollen und allenfalls lieber ruhmvoll zu unterliegen, als Religion und Freiheit aufzugeben.

Inzwischen traf auch ein Hilfegesuch aus Unterwalden ein, das an einer eigens dafür einberufenen Landsgemeinde vom 21. April 1798 behandelt worden ist. Schon tags darauf wurde das erste Gersauer Pikett mit 54 Mann über den See gefahren. Unter Hauptmann Johann Georg Camenzind, Leutnant Dionys Nigg - dem späteren Agenten - und Fähnrich Marzell Baggenstos zogen die Gersauer nach Stans und von dort Richtung Brünig. Der Feldzug über den Brünig wurde aber auf Grund der Geschehnisse in Luzern, in Zug - die Kolinstadt kapitulierte am 29. April - und Schwyz, das am 4. Mai 1798 die neue Verfassung annahm, jäh abgebrochen, und das Gersauer Pikett kam wohlbehalten schon nach 10 Tagen zurück. Zum Kampf war es nicht gekommen, aber die Gersauer hatten eine besondere Aufgabe zu erfüllen: Das Gersauer Pikett hatte auf dem "wilden Gebirgsstock Sattel" zwischen der Brünigstrasse und dem Entlebuch einen allfälligen Einmarsch der Franzosen von Bern her abzusichern!

Noch während der Abwesenheit des 1. Pikettes liess der Gersauer Kriegsrat, bestehend aus 10 Männern unter dem Vorsitz von Landammann und Landeshauptmann Josef Maria Camenzind, das 2. Pikett zu Waffenübungen aufbieten. Im Grenzbereich gegen Luzern, also an der Grenze zu Vitznau, im Bereich Ober Nas und bei Unterlinden, wurden Wachtposten aufgestellt. Um die waffenfähige Mannschaft zu verstärken, wurden die auswärtigen Gersauer aufgefordert, innert 8 Tagen zurückzukehren und sich in den Dienst zu stellen, andernfalls würde das Landrecht aberkannt und damit würden Stimm- und Wahlrecht verlustig gehen. Den Beisassen, die nicht im Vollbesitz der Gersauer Bürgerrechte standen, gewährte man nun schnell das volle Landrecht und damit die politische Gleichstellung, sofern sie Waffendienst verrichten würden.

Aber auch in der Republik Gersau war man über die eigentliche Situation und den inneren Zustand der Eidgenossenschaft nicht im Bild. Inzwischen waren nämlich wesentliche Entscheide auf höchster Ebene getroffen worden, ohne die Gersauer zu fragen: Die Helvetische Einheitsverfassung wurde nach mehreren Abänderungen in Kraft gesetzt. Die Leitung des Staatswesens unterstand neu einem Direktorium; die Verwaltung der Kantone besorgten ein Regierungsstatthalter und eine Verwaltungskammer, die beide von den Weisungen des Direktoriums abhängig waren. Im Mai 1798 wurden die 3 Urkantone und Zug neu als Kanton Waldstätten bezeichnet und zu einem kantonalen Staatsverband verbunden. Da nützte auch die Reise des Landammanns und des Statthalters von Gersau ins Hauptquartier von General Schauenburg in Zürich nichts mehr. Die ehemals "altfrye Republik Gersau" wurde dem Distrikt Schwyz zugeordnet, und damit hörte die Existenz als Freistaat und Zugewandter Ort auf!

Gersau als Munizipalität

Gersau im Distrikt Schwyz

Wenn früher einmal die geographische Lage von Gersau, die Abgeschiedenheit am Ländersee und am Fuss der Rigi Scheidegg, wesentlich zur freiheitlichen Entwicklung als Republik beigetragen haben dürfte, so diente nun dieser geschützte Ort fremden Truppen bald als sicherer Zufluchtsort. Im Flecken Gersau, in dem zur Zeit der Helvetik knapp 1300 Einwohner lebten, dürften mitunter mehr als doppelt soviele fränkische Soldaten einquartiert gewesen sein. Das brachte der Bevölkerung sicher grosse wirtschaftliche Not und auch viel Leid.

Die gesetzgebenden Räte hatten am 28. April 1798 in Aarau verordnet, dass künftig an Stelle der Anrede "Herr" in amtlichen Verhandlungen und Briefen der einfache Titel "Bürger" geschrieben und ausgesprochen werden muss. Am 2. Juli 1798 wurde von dieser Behörde der neue Distrikt Schwyz gebildet und zwar mit der Gemeinde Schwyz als Hauptort, mit Steinen, Sattel, Ingen-

bohl, Muotathal und Illgau, Gersau, Morschach. Mit den übrigen 7 Distrikten, nämlich Einsiedeln, Zug, Arth, Stans, Sarnen, Altdorf und Andermatt, bildete der Distrikt Schwyz den neuen helvetischen Kanton Waldstätten.

Am 12. Juli 1798 wurde ein Gesetz erlassen, wonach die Leistung des Bürgereides verlangt wurde. Die Eidesformel lautete: "Wir schwören dem Vaterland zu dienen und der Sache der Freiheit und Gleichheit als gute und getreue Bürger mit aller Pünktlichkeit und allem Eifer, so wir vermögen, und mit einem gerechten Hass gegen die Anarchie oder Zügellosigkeit anzuhangen." Am 26. August 1798 soll in Gersau Schwörtag gewesen sein. Nach dem Verlesen der Eidesformel mussten die Worte nachgesprochen werden: "Das schwören wir". Von den 367 Aktivbürgern dürften beim Schwören einige gefehlt haben, "da mehrere in bergen wohnen, und theils wegen ihren häuslichen Angelegenheiten auf nothwendige Pflegung des S.V. Viehs nicht von Hause komen können", und andere sollen "Das hören wir" gesagt haben! Die Gersauer haben auch keinen Freiheitsbaum errichtet.

Die wichtigste politische Person im neuen helvetischen Kanton Waldstätten, die dem Direktorium am nächsten stand, war der Regierungsstatthalter. Am 7. Juni 1798 wurde der ehemalige Landammann von Nidwalden, Bürger Melchior Josef Alois von Matt, in dieses Amt gewählt. Ihm zur Seite standen die Distrikts- oder Unterstatthalter. In den Gemeinden wurde ein Agent eingesetzt. Interessant erscheint, dass in Gersau der junge Leutnant, der mit dem Gersauer Pikett ins Obwaldnerland marschierte, zum Agenten bestimmt wurde: Bürger Dionys Nigg. Dieser junge Agent verstand es ausgezeichnet, zusammen mit Pfarrer Marzell Alois Nigg, die Bevölkerung zu beruhigen; denn in einer solchen Krisenzeit gaben Gerüchte aller Art schnell Auftrieb zu unbesonnenem Handeln. Die grosse Kommunikationsschwierigkeit in der damaligen Zeit bestand ja darin, dass keine so schnellen Medien vorhanden waren wie heute und dass die Meldungen mit Boten entweder spät eintrafen, missverständlich oder schon überholt waren.

Ein Agent musste wohl oder übel ein Doppelspiel treiben: Einerseits hatte er die Verordnungen von oben in der Gemeinde durchzusetzen, andererseits musste er bei gewissen obrigkeitlichen Anordnungen irgendwie auch Rücksicht nehmen auf die Gepflogenheiten, Ansichten, Sitten und Gebräuche in der Gemeinde selbst. Dionys Nigg bewährte sich durchaus und stand mit den altgedienten Landammännern der ehemaligen Republik in gutem Einvernehmen. Unter diesen war übrigens der ehemalige Landammann Joseph Maria Camenzind Mitglied des Grossen Rates in Aarau geworden.

Politischer Alltag 1798 - 1803

Für die chronologische Darstellung der sozialpolitischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Gersau werden die beiden wichtigsten Quellen aus dieser Zeit zu Rate gezogen, nämlich das Ratsprotokoll von 1794 - 1809 und das Protokoll der Munizipalität Gersau. Im Ratsprotokoll von 1794 - 1809, das im Juni 1798 abrupt endet und erst ab dem 20. März 1803 weitergeführt wurde, steht noch bis zur Mitte des Revolutionsjahres 1798 die Formel "Erkantnus unserer Gnädigen Herren", dann folgt im Juni 1798 der letzte Eintrag : "Nach den eingetrettnen traurigen Revoluzionszeiten hat sich unsere Existenz mit den übrigen löbl. Kantonen aufgelöst und an dessen Stelle wurde durch eine Neue Constitution eine Munizibal Regierung eingeführt, welche ein besonderes Protocol angelegt den 30. Herbstm. 1798 und fortgesetzt bis den 28. Hornung 1803 haben."

Das Protokoll der Munizipalität Gersau (vgl. Abbildung der Titelseite) enthält interessante Schilderungen der gemeindlichen Verhältnisse von 1798 bis 1803.

Die Urversammlung wählte am 30. September 1798 den Gemeinderat oder die sog. Munizipalität. Erster Präsident der Munizipalität Gersau wurde Bürger Andreas Camenzind; ihm zur Seite standen zwei "assessores": Josef Ignaz Nigg und Johann Balthasar Camenzind. Diese Behörde wählte Josef Maria Camenzind als Sekretär (Schreiber) und Marzell Müller als Gemeindeweibel. Im weitern stellte man der Gemeindebehörde 3 Ersatzleute ("Suplianten") zur Seite, nämlich Karl Camenzind, Ignaz Nigg und Johann Camenzind. - Damit übrigens die vielen Namensträger Camenzind mit zum Teil gleichen Vornamen auseinandergehalten werden konnten, wurde ihnen nebst dem 2. Vornamen noch ein treffender Beiname oder Vulgo beigegeben, z.B. Chlizelli (Klein-Marzell), Kindlihans (Hans oder Johann vom Kindli), Käpeler (vom Bauernhof Käpeliberg) usw. Dann enthält dieses Ratsbuch chronologisch folgende Eintragungen über die Ratssitzungen, in denen die damaligen Alltagssorgen in der Gemeinde behandelt wurden. Diese alltäglichen Probleme bezogen sich wie in früheren Jahren auch in der Zeit der Helvetik auf Vogtkinder (Waisenkinder), Armenbrot, Holzfällen, Pflanzplätze (Gärten mit Gemüse, Kartoffeln), Nachtwächter- und Totengräberdienst usw. Aufgrund der Einquartierung französischer Soldaten kamen neue Anliegen und Aufgaben hinzu: Nauendienst, Schanzdienst, Requisitionen (Heu usw.). Interessant erscheint auch, dass mit einmal im Protokoll (PM) vom Französischen abgeleitete Begriffe erscheinen: "Comissär, Assessores, Praesident, Secretairs, Ratification, Requisition, Constitution, District, Respect, Supliant, bureau".

Agent Dionys Nigg nahm von der gewählten Munizipalität den Eid auf die Verfassung ab. In dieser ersten Gemeinderatsversammlung wurden 15 Erlasse beschlossen, u.a.

- Entlöhnung für Fahrten mit dem Schiff,

- Einquartierung der Truppen in Wohnhäusern,

- Abgabe von Getränken an die Truppen: "den Truppen anstatt Wein, Most zu geben; für ein Man tags eine Mass."

- Bürger, die der neuen Loge kein Verständnis entgegenbrachten und demzufolge als "Lärmer und Ruhstöhrer" galten, konnten vom Agenten mit mehr Einquartierung belastet werden "als friedliche Bürger."

- Weil sich Alexi Nigg weigerte und sich versteckte und dem Befehl des Agenten nicht nachkam, mit dem Schiff nach Brunnen zu fahren, wurde er vom Rat "24 Stund in arrest gesetzt."

Im Protokoll der Munizipalität Gersau von 1798 bis zum 28. Februar 1803 sind nur 45 Sitzungen für diese Zeit angeführt. Die Eintragungen beziehen sich mehr auf gemeindliche, innenpolitische Anliegen als auf gewichtige aussenpolitische:

Am 9. Oktober 1798 beschloss der Rat, "dass das holtzen und stumpfen in Nationalwäldern ohne Erlaubnis des aufsehers oder der Munizipalität gäntzlich" verboten sei. Nachtwächter Andreas Niederer erhielt den Ratsauftrag, "bey nächster Zeit die Kamin der Gemeinde zuo ruossen."

Ein Eintrag zur Ratssitzung vom 17. Januar 1799 lautet: "Comissär D. Nigg quittiert die stell, und dero halben wird die Verwaltungs-Kamer zu Schweitz (Schwyz) der Silvan Küttel vorgestellt."

Am 3. Februar 1799 frägt der Rat die "Verwaltung von Schweitz, ob Bürger, die verheürathet sind, aber kein Eigen Feür und Liecht besitzen, auch quartier tragen müssen oder nicht."

Der Munizipalität Schwyz lieferte man am 17. Februar 1799 50 Zentner Heu, obwohl die Gersauer Bauern selbst unter Heumangel litten.

Trotz der neuen Verhältnisse berief man sich immer wieder auf alte Satzungen, so auch am 28. März 1799: "Ergeth den nächsten Sontag der Ruff, dass laut alten articklen das Motten verbotten sey, bim grass und Laub davor ist."

Am 3. April 1799 wählte eine Urversammlung die neue "Munzibalitet". Neuer Präsident des Gemeinderates wurde Bürger Johann Kaspar Camenzind; dazu kamen 4 weitere Ratsmitglieder, nämlich: Josef Andreas Rigert, Martin Baggenstos, Johann Georg Niederer und Josef Maria Camenzind, der vorher Gemeindesekretär war. Dieser neue Rat wählte dann am 19. April 1799 "Br. (Bürger) Joseph Maria C.Z. (Camenzind) Munzibalist als Munizibalitet procurator", Alois Küttel als neuen Gemeindesekretär und Johann Georg Müller als Gemeindeweibel. Im weitern wurde Bürger Silvan Küttel "als Feür Hauptman confirmirt" und Bürger Ignaz Nigg "als aufseher über das Korn" ernannt. Der Gemeindeweibel erhielt den Auftrag, an "Son- u. Feyrtagen die gesetze u. Decrete zu publicieren nach dem gottesdienste."

Weil anfangs April 1799 die allgemeine Lage eher wieder unsicher wurde, mussten Wachen aufgestellt werden; im übrigen verbot der Rat das Tanzen, hingegen "wird den Bürgern Musicanten wieder erlaubt, zur Auferbauung und zur Ehre Gottes zu musicieren während dem gottesdienst" .

Nebst Silvan Küttel wurde Jost Nigg "als Feürhaubtman erwählt." Uebrigens war Jost Nigg ein damals in der Innerschweiz bekannter Hafnermeister, der u.a. einfache, aber bewährte Oefen erstellte, so im Zwyssighaus in Bauen (1793) und im Haus des jetzigen Bruder Klausen-Museums in Sachseln.

Am 7. Mai 1799 verlangte der Regierungsstatthalter, dass sich 7 Schiffleute von Gersau in Brunnen zu melden hatten und zur Verfügung stehen mussten. Abgeordnet wurden die Bürger Josef Maria und Martin Nigg, Alois Müller, Sebastian Camenzind, Anton Rigert, Kaspar Müller und Anton Camenzind.

Im Mai 1799 wählte der Rat 2 Nachtwächter, die zugleich auch als Totengräber wirken sollten und "wird nebigen 2 Todtengrebern 2 Schaufflen angeschafft" (fol. 12).

Am 13. Juni 1799 mussten auf Befehl von Unterstatthalter Truttmann 20 Männer "zum Schantzen" (Erdarbeiten zur Abwehr) nach Küssnacht abgeordnet werden: "obigen 20 Männern werden 20 brod und 2 Kes für Speis mitgeben.

Immerhin verweigerten 3 Gersauer diesen Dienst und wollten nicht mit dem Nauen nach Küssnacht fahren; sie wurden vom Rat verwarnt und führten dann den Befehl aus. Am 21. Juni 1799 wurden neu 12 Männer zum Schanzdienst nach Küssnacht aufgeboten. Und weil auch vom Urner See her Gefahr drohte, wurden "auf befehl von bürger Comandant de Schaluppe (von den Franzosen übernommene Bezeichnung für "Kommandant zur See") 2 Man zum Kindli Mord verordnet, zu beobachten, ob etwas neues einfalle".

Anfangs Juli 1799 wurden die Wirte ermahnt, "die Truppen der Francken" zu bewirten, sonst durfte auch den Einheimischen kein Trank abgegeben werden. Damals soll es 6 Wirtschaften gegeben haben, davon 4 mit Namen: Rössli, Sonne, Krone und Adler.

Die fränkischen Offiziere wurden übrigens in den besseren Häusern einquartiert, meist in den Häusern der Ratsherren. Für die Einquartierung und für allfällige Beschädigungen konnte der Munizipalität Rechnung gestellt werden. Am 9. August 1799 wurden der Präsident der Munizipalität und der Gemeindeweibel beauftragt, mit den fränkischen Offizieren darüber zu sprechen, dass die Soldaten "eine bessere Ordnung halten mögen in betreff von Rauben und stehlen". Es dürfte wohl auch vorgekommen sein, dass sich fränkische Soldaten mit Gersauer Mädchen "eingelassen" haben, und vermutlich hat die eine oder andere dazu "Hand geboten". Der Rat hatte sich in einem Fall damit befasst, "betreff des betragens der Jungfrau Magdalena C.Z. /: pfite Mathle genant, wird verordnet, dass solches in einem berghaus (!) solle veranordiert werden, so lange die Fränckischen Truppen sich hier befinden." Die Magdalena Camenzind wurde also im Dorf gleichsam "ausquartiert" und in einem Bergheimet, fern von fränkischen Soldaten, untergebracht.

Früher war es Brauch, dass die Ratsherren an hohen Festtagen oder am sog. Seelensonntag, angeführt von der Geistlichkeit, in der Kirche einen Umgang (Prozession) machten. Am 2. November 1799 beschloss der Rat, dass "sich alle Munizipalisten Sonn u. Freytag in das Kor mit Mentlen (Mäntel) begeben sollen, im fall aber einer in die Kirchen kome ohne Mandtel und nit ins Chor, so ist er um eine Maass Wein verfallen."

Der Rat bestimmte am 27. April 1800, an welchen Festtagen (18) die Musikanten in der Kirche spielen durften: Neujahr, Hl. 3 Könige, Marzellus, Maria Lichtmess, Ostern, Ostermontag, Auffahrt, Kirchweihfest, Pfingsten, Pfingstmontag, Fronleichnam, St. Anna, Maria Himmelfahrt, Maria Geburt, Allerheiligen, Maria Empfängnis, Weihnachten, Stefanstag. Zudem wurde die "Muusiggesellschaft (!) beauftragt, dass sie das Curat mit bessern Sängern einrichten."

Am 8. Mai 1800 fanden Neuwahlen in die Munizipalität statt. Bürger Andreas Camenzind wurde ein zweites Mal zum Präsidenten der Munizipalität gewählt; ihm zur Seite standen als Mitglieder die Bürger Hans Georg Camenzind, Franz Karl Camenzind, Josef Müller und Marzell Baggenstos. Als erstes erhielt die neue Munizipalbehörde den Auftrag, unter Mithilfe von Schwyz "3600 rationen Fleisch nebst 7 pferd mit drey fuhrman" nach Altdorf zu führen.

In einem Eintrag vom 13. Juni 1800 wurde die Föhnwacht neu geregelt: "Solle in Zukunfft in beyden dörfern als von einer Fluoh bis zu der anderen die Föhnen wacht gehalten werden. Solle jeden abend, wan der Föhn geht 6 Man organisiert seyn, die Föhnen wacht nach alter thur zu versehen, als drey vor und 3 nach Mitternacht" .

Die Munizipalbehörde beschäftigte sich mit allen, auch den kleinsten Anliegen, so u.a.

- Die Kinder sollen "nach bethglogenszeit nicht mehr auf den gassen herumschwermen".

- "solle zum drost der auff dem Freithoff ligenden armen Seelen ein weihwasser stein bey der strass hinder dem beyn hauss gegen die Fluo in die Mauern eingesetzt werden".

- Katharina Camenzind erhielt wegen eines nicht näher umschriebenen Vergehens eine Strafe, indem sie während 3 Jahren "in dem vordersten Stuohl in der Kirchen" sitzen musste; sie wurde während dieser Zeit auch vom Tanzen ausgeschlossen!

- Vermutlich standen auf einem Grabkreuz früher nur der Name und Vorname und nicht auch die Lebensdaten, sonst hätten die Totengräber nicht angehalten werden müssen, dass sie sich beim Pfarrer oder beim Sigristen vor einer Ausgrabung erkundigen sollen, "dass die in diesem Grab gelegnen Persohn über 5 Jahr" darin gelegen hat.

- Sogar über das Halten eines Hundes wurde befunden. So musste der wohl "armengenössige" Andreas Niederer "an der Fluo" seinen Hund "abschaffen" (weggeben), wenn ihm in Zukunft nicht "das Kirchen Brod für allezeit untersagt seyn soll". Die armen Leute erhielten nämlich von der Gemeinde wöchentlich ein Brot, das öffentlich in der Kirche ausgeteilt wurde.

- Oft musste sich der Rat mit Holzfrevel beschäftigen. So hatten Johann Waad und Alois Camenzind freventlich 2 Eichen "in den Blätzen" gefällt. Sie wurden hart bestraft. Für einen verbotenen Holzhau wurde auch der Knabe Georg Camenzind, "Fidmen Baschis Sohn", bestraft; weil er noch jung und unerfahren war, wurde er "getadelt mit einem ernsthaften Zuspruch wie auch, das er morgens 3 Rosenkränz bey Maria Hilf bethen solle" (fol. 193). Das Holz war kostbar, und so verwundert nicht, dass man den Holzbestand schonte. Der Rat musste um Bewilligung für das Holzfällen ersucht werden. So wurden "dem Georg C.Z. (Camenzind) Pfister zwey Eichen aufgezeichnet, für welche er 7 gl 20 B (= 300 Batzen!) bezahlen soll." Und "Joh. Jos. Küttel verlangt etwa 40 od. 50 Stuk Holtz zu einem Hauss, welches er im Remsi (Rämsli) bauen will, die ihm im Brügen Wald sollen aufgezeichnet werden".

- Bei kirchlichen Prozessionen wurde "der Himel und andere Bilder selten ordentlich von Lantleüthen herum getragen"; deshalb beschloss der Rat, "dass der Himel von den jüngsten Munizipalisten solle getragen werden".

- Immer wieder musste sich der Rat mit den "Bachweren" befassen, die "durch den bach ziemlich ruiniert" worden sind. Besonders der Dorfbach musste immer wieder von Geröll und Baumstämmen gesäubert werden.

- Der Rat befasste sich sogar mit dem Mist-Anlegen. Er verlangte am 10. Juni 1802 vom "Mettlen Bauer", dass er den letztjährigen Mist, den er noch nicht ausgetragen hatte, sofort ausführe und anlege.

- Georg Camenzind auf der Obermatt musste vom Rat ermahnt werden, dass er nach "Artikel 1 SV Stier zu seinem Vieh auf die Alp thun solle." Es war nämlich Brauch und auch Gesetz, dass auf einer Kuhweide immer auch ein Stier gehalten werden soll.

Am 3. Dezember 1801 fand eine ausserordentliche Ratssitzung statt, in der darauf hingewiesen wurde, dass der 1. Landammann Reding in wichtigen Geschäften nach Paris zum "Ersten Consull" gereist sei. Durch seine Abwesenheit könnte "das Vatterland von den anhängern der alten Regierung gefährent werden"; daher ordnete die Gemeindebehörde an, dass das Kriegsmaterial in gutem Zustand gehalten werden soll und dass eine Kommission "Pley und Pulfer" anschaffen soll. Die Gersauer kauften bei Pulvermacher Gottfried Sager in Brunnen 25 Pfund Pulver für 15 Gulden 25 Batzen (= 625 Batzen).

Am 16. Mai 1802 fand eine weitere sog. Urversammlung der Munizipalität und Gemeindeverwaltung von Gersau statt. Es war die Wahlgemeinde, an der die neue Behörde gewählt wurde, nämlich: Alt Landammann Josef Maria Camenzind als Präsident sowie als Mitglieder die Bürger Josef Nigg (Rotzingel), Johann Wolfgang Müller (Tannenboden), Marzell Baggenstos (Föhnenberg), Alois Küttel, Felix Niederer und Sebastian Rigert (Nagelschmied). Diese Behörde musste am 9. Juni 1802 im Rathaus den Gersauer Bürgern die "Neue Constitutio" zur Annahme oder Verwerfung vorlegen. Es handelte sich um die Verfassung vom 20. Mai 1802. Die 310 Aktivbürger von Gersau verwarfen diese einmütig; vielmehr beriefen sie sich auf die alten Freiheiten, "als nämlich die von unsern Vättern mit Gutt und Blut erworbene freyheit und Rechten feyrlichst vorzubehalten". Mit diesem Zusatz wird klar, dass man sich mit den neuen Verhältnissen nicht abfinden konnte und immer wieder, bei bester Gelegenheit, sich auf die alten Rechte besann.

Ab August 1802 erscheint im Protokoll anstelle von Munizipalität zum ersten Mal der Begriff "Gemeinds Rath". Dieser beschloss am 27. August 1802, eine Landsgemeinde nach dem Gottesdienst einzuberufen und Soldaten für 4 Pikette auszulosen, "wobey ein jeder bey Eyden erscheinen solle". Die 18 bis 50jährigen Bürger mussten das Los ziehen. Der Rat setzte den Sold fest. Der Hauptmann erhielt 1 Gulden und 15 Batzen, der Leutnant 1 Gulden und 5 Batzen, der Wachtmeister 38 Batzen und die Korporale und der "Dambur" (Trommler) 32 Batzen. Weiters hielt der Rat im Protokoll fest, dass "wan einer plaesiert (verletzt) oder mit Tod im Felde abgieng, so ist es an unterstützung einer Vätterlichen Obsorg des wohlw. Gemeinds Rath überlassen".

In diesen unruhigen Zeiten wurden vom Rat am 12. Oktober 1802 die Durchführung des Schützenfestes und auch das Tanzen verboten.

Das Protokoll der Munizipalität Gersau (PM) endet mit dem letzten Eintrag vom 28. Februar 1803 : "Ende der Verrichtungen dieser Munc. Worauf ein wohlweis. Rath erwelt wurde, nämlich wie vorher (d.h. vor 1798!): der H. Landaman, Statthalt. und Siebn. Raths Glieder, wessen Verrichtung im Rath Erkantnus Buch Protocoliert wird."

Im Ratsprotokoll 1794 - 1809 (RP5) wurden dann die Ratsgeschäfte ab 20. März 1803 (fol. 139) eingetragen, wobei die Ratssitzungen wieder mit der alten Formel begannen: "Aus Erkantnus unseren Gnädigen Herren und Oberen". Weitere Eintragungen über das politische Geschehen in Gersau ab 20. März 1803 finden sich im Landgemeindebuch von 1784 - 18369.
Das Titelblatt dieses Landgemeindebuches ziert eine "vorhelvetische" Handzeichnung mit dem Gersauer Landwappen (Rot und Blau), das von einem Löwen gestützt wird; der Schildhalter Löwe schaut in die dem "Gess-

lerhut" entgegengesetzte Richtung! Der künftige Abwehrkampf scheint dadurch angedeutet, dass neben dem Landwappen eine Trommel, ein Kanonenrohr, ein Schwertknauf, 3 Fahnen und ein Spiess dargestellt sind.

Stapfer-Umfrage 1799

Minister Philipp Albert Stapfer (1766 - 1840) liess im Jahre 1799 u.a. den "Zustand der Schulen" untersuchen. Dies geschah mit sog. Enquêten (Umfragen). In jeder Schweizer Gemeinde mussten in der "Pfarrer-Enquête" Fragen an die "Religionsdiener" und in der "Lehrer-Enquête" Fragen über die Schulverhältnisse beantwortet werden. Interessant erscheint diese Stapfer-Umfrage inbezug auf den Zustand der Schule in Gersau:

"Gersau, ein Dorf, Gemeind und Pfarre dieses Namens im Districkt Schwyz, Kanton Waldstätte, hat eine Schule." Im Dorf wurden 81 Häuser gezählt; 39 Kinder gingen in diesem Umkreis zur Schule.

Im Umkreis der ersten Viertelstunde lagen 19 zerstreute Häuser ("Matten genannt"), und aus diesem Umkreis ging nur 1 Kind zur Schule.

Im Umkreis der zweiten Viertelstunde befanden sich 3 namentlich erwähnte Höfe "Forst, Brand, Kindleinsmord". Von hier ging kein Schulkind ins Dorf.

Innerhalb des Umkreises der dritten Viertelstunde standen 9 Häuser, "genannt Rothenschuhe". Aus diesem Umkreis gingen 3 Kinder zur Schule.

Innerhalb des Umkreises der vierten Viertelstunde, "genannt Mittlerberg", lagen 35 "zerstreute und Stunden weit von einander entfernte Häuser". Aus diesem Rigibergbereich kam niemand zur Schule.

Im Umkreis der 5. und 6. Viertelstunde, "genannt oberste Berge" standen 9 Häuser, und aus diesem Bereich kamen immerhin 2 Kinder zur Schule.

Im Land Gersau zählte man 1799 gemäss Enquête 156 Häuser; den Schulunterricht besuchten immerhin 45 Schüler, von denen 39 aus 81 Häusern im Dorf zur Schule ins Rathaus (1745) kamen, während die übrigen 6 Schüler aus den 75 entfernteren Heimwesen ins Dorf marschieren mussten.

Unterrichtsfächer waren Lesen, Schreiben, Rechnen und Religion sowie die "Anleitung zum Briefschreiben." Zudem wurde 3 Knaben Lateinunterricht erteilt. Der Schulunterricht dauerte vom Anfang des Wintermonats (November) bis zum Herbstmonat (September). Als Schulbücher dienten "das Namensbüchlein, Rechenkunst, Anleitung zum Briefschreiben. Nach der Normal von St. Urban." Als Lesebuch und für den Religionsunterricht wurde der "bischöflich-Constanzische Cathechismus" benützt. "Mehrere Bücher sind wegen Armuth des Ortes nicht eingeführt." Täglich wurden "wenigstens" 5 Stunden Schulunterricht gehalten; am Dienstag und Donnerstag Nachmittag war "Vakanz" (schulfrei).

Als Schullehrer wirkte zu dieser Zeit Pfarrhelfer "Joseph Etter, gebürtig von Menzingen, 32 Jahre alt, 9 Jahre Schullehrer. Er ist zugleich Helfer und als solcher dem Pfarrer des Ortes in der Seelsorge behilflich. Er hat meistens in Solothurn gestudirt."

Von den 45 Schulkindern waren 30 Knaben und 15 Mädchen, die winters zur Schule kamen; im Sommer "mag sich die Zahl der Knaben auf 20, jene der Mädchen auf 10 belaufen."

Auch "Oekonomische Verhältnisse" wurden festgehalten: Es war kein Schulfonds vorhanden; vielmehr musste für jedes Schulkind Schulgeld bezahlt werden; arme Schulkinder erhielten ein Almosen.

Die Antworten auf die "Fragen an die Religionsdiener" bestätigen die bekannten kirchlichen Verhältnisse: Die Pfarrgemeinde Gersau, im Distrikt Schwyz, gehörte zum Kanton Waldstätten und zum Bistum Konstanz. Für die Seelsorge war die Pfarrpfründe verantwortlich und für die Erteilung des Schulunterrichts die "Helferpfründe". Wir erfahren aus dieser Umfrage, die Pfarrer Johann Marzell Alois Nigg und Pfarrhelfer Kaspar Joseph Etter beantwortet haben, dass der Pfarrer 51-jährig und "von vielen Krankheiten geschwächt", der "Helfer 34 von ziemlich guter Gesundheit" ist. Beide sind "Weltpriester", wobei der Pfarrer "etwan 10 jahr zu Luzern, und der Helfer eben so lang zu Solothurn studiert" haben.

Neben der alten, nah am See gelegenen St. Marzellus-Kirche gab es "zwey Kappellen, die einte am See, eine halbe stund vom Dorf gelegen, ist gut, die andere auf dem Berg, eine Stunde entfernt, ist sehr schlecht im Stand. Die Pfarrkirche hat jährlich etwa zu 200 Gl. Zins von Kapitalien". Die Verwaltung dieses Fonds und jenes der Kapelle Maria Hilf am See wurde von der Gemeinde wahrgenommen, während die "Kappelle auf dem Berg von dem Besitzer des Gutes besorgt" wird.

Gersau bleibt auch so Gersau ...

Die französische Revolution brachte dem Land Gersau zwar das Ende der Republik, das Ende des mittelalterlichen Freistaates mit seinen Vor- und Nachteilen; andererseits aber führte diese Phase von 1798 - 1803 zum Beginn einer gemeindlichen und staatlichen Neuorientierung. Immerhin erhielten die Beisassen in der Gemeinde Bürgerrechte, wie diese nur die alteingesessenen Bürger besassen. Die Bevölkerung dürfte sich zwar wenig um die eigentlichen Ideen der Revolution gekümmert haben, aber der Agent und Vermittler sowie die Munizipalisten kamen umso stärker in Kontakt mit dem neuen Gedankengut und vor allem auch mit Politikern anderer Distrikte. Gersau war mit einmal nicht mehr so abgeschlossen, und entscheidend für die weitere Entwicklung war, dass es 1798 als Gemeinde dem Distrikt Schwyz zugeordnet worden war. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass der Entwurf für die Verfassung des Kantons Schwyz im Art. 1 lautete: "Der Kanton Schwyz begreift die ehemalige Gemeinde des Kantons in sich, ferner Küssnacht, die Höfe, das Gebiet von Einsiedeln, die March mit Reichenburg und die vormalige Republik Gersau.

Der Gersauer Heimatdichter Josef Maria Camenzind (1904 - 1984) schildert in seinem Roman "Schiffmeister Balz" die rechtsstaatliche Situation von Gersau, aber auch das Fühlen und Denken der damaligen Gersauer treffend, wenn er nach jenem entscheidenden Tagsatzungsbeschluss von 1817 den Schiffmeister sagen lässt: "Gersauer! Sagt, was ändert sich eigentlich, wenn wir's recht bedenken, bei uns? Seht euch unsere Heimat an, die Matten, die Wälder, die Alpen, die Heimetli, das Dorf, den See. Dies alles bleibt auch jetzt unsere Heimat, unsere freie Heimat! Wir werden, wie bisher, unsere Behörden wählen aus unsern eigenen Leuten. Wir sind und bleiben Eidgenossen, freilich eingegliedert in einen grösseren Staatsverband, in den Kanton. Kein einziger fremder Mensch wird hierher ins Dorf ziehen und über uns regieren. Wir bleiben unsere eigenen Herren, was die Gemeinde angeht. Gersau bleibt auch so Gersau, ein freies Volk und ein freies Land." Diese Schlussgedanken des Heimatdichters finden sich heute, leicht verändert und in zu bestimmter Form auf dem Brunnen vor dem alten Rathaus von 1745.

Albert Müller, Zug

Weitere Literatur

Die "Gersauer Bibliographie" ist in einem umfassenden Verzeichnis enthalten: Schwyzer Hefte, Band 40: Das Rathaus der altfryen Republik Gersau (Schwyz 1987).

Die Geschichte von Gersau, Zweiter Band

Gersau als Teil des Kantons Schwyz / Aeussere Geschichte

Aeussere Geschichte von Gersau 1798 - 1848 von Josef M. Mathä Camenzind, Pfarrhelfer zu Gersau (1816 - 1883)

(Gersau 1953)

Gersau - Von der Republik zum Bezirk von Albert Müller, Zug

in: Mitteilungen des Historischen Vereins des Kantons Schwyz,

Heft 65 / 1972

Gersau - 650 Jahre im Bund der Eidgenossenschaft 1332 - 1982

Festschrift zum Jubiläumsjahr von Dr. phil. Albert Müller-Schmid, Zug / Gersau (Buchdruckerei Müller AG, Gersau 1982)

Das Rathaus der altfryen Republik Gersau, in: Schwyzer Hefte, Band 40, Schwyz 1987

Manuskripte des P. Martin Gander über die "Zeit der Helvetik, geschrieben in den Jahren 1913 - 1916" (5 Bände) Stifts-Archiv Einsiedeln, zitiert: GANDER

Die Turmkugel-Dokumente der Pfarrkirche Gersau (Abk. TDG)

In: Mitteilungen des Historischen Vereins des Kantons Schwyz

Heft 76 (1984) und Heft 77 (1985), Einsiedeln

zitiert: TDG / MHVS 76 oder 77

Ratsprotokoll 1794 - 1809 (RP 5) im Bezirksarchiv Gersau (zitiert: BAG / RP 5)

Protokoll der Munizipalität Gersau (1798 - 28.2.1803) im Bezirksarchiv Gersau (zitiert: BAG / PM)

Staatsarchiv Schwyz: Theke 267 (Gersau)

BAG: Landgemeindebuch I (1784 - 1836)

Actensammlung aus der Zeit der Helvetischen Republik (1798 - 1803), bearbeitet von Alfred Rufer. XVI. Band des Gesamtwerkes der kulturhistorischen Serie VI. Band, Freiburg 1966 (ab S. 263 ff.), mit "Beantwortung der Fragen Ueber den Zustand der Schulen" (No. 49) und "Antwort auf die Fragen an die Religionsdiener" (No. 132).

400 Jahre Sennenbruderschaft / Sennengesellschaft Gersau, in: Festschrift zum Jubileum der Sennengesellschaft Gersau, Gersau / Schwyz 1993. S. 20 f. Die Kapelle auf "Chäppeliberg"

Gersau - von der Republik zum Bezirk. Separatdruck aus "Mitteilungen des Historischen Vereins des Kantons Schwyz", Heft 65/1972.

Josef Maria Camenzind, Schiffmeister Balz (Roman S. 369), Rex-Verlag, Luzern / Stuttgart (1985)